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News-Archiv | Artikel vom 15.02.2024

Wechsel in die PKV? Wird immer sinnvoller!

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken­ver­si­che­rung ist zum 1.1.2024 erneut gestiegen. Konkret auf 5.175 Euro Bruttomonats- bzw. 62.100 Euro Bruttojahreseinkommen. Vorher lagen die Werte bei 4.987,50 bzw. 59.850 Euro.

Daraus ergibt sich ab 2024 ein monatlicher Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) von:

1.019,48 Euro für Versicherte mit Kindern
1.050,53 Euro für Versicherte ohne Kinder
Hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent

PKV-Wechsel prüfen
Durch die steigende Kostenbelastung in der GKV stellt die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) für immer mehr Menschen eine sinnvolle Alternative dar, die es zu prüfen gilt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Angestellte müssen dafür mindestens 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr (Jahresarbeitsentgeltgrenze) brutto verdienen. Dann fallen sie aus der Pflichtversicherung der GKV und können sich in der PKV bessere Leistungen sichern.

Beamte, Selbstständige und Freiberufler haben unabhängig der Einkommenshöhe ein Recht sich privat zu ver­sichern. Während Beamte, durch die Beihilfe ihrer Dienstherren, fast immer privat versichert sind, lassen gerade Gutverdiener die Option noch oft verstreichen. Die Folge der freiwilligen gesetzlichen Absicherung: Jährlich steigende Kosten durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bei tendenziell sinkenden Leistungen im gesetzlichen Gesundheitssystem.

PKV-Zusatz als Option
Gerade in Bereichen der stationären Versorgung, der Zahnbehandlung oder ambulanter Hilfsmittel und alternativer Heilmethoden haben die gesetzlichen Kassen ihre Leistungskataloge stark zusammengestrichen. Für GKV-Versicherte, die unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und somit nicht in die PKV wechseln dürfen, bleibt dann oft nur die Basisversorgung. Aber auch sie können ihre Versorgung verbessern – über private Zusatzversicherungen, etwa für die Zahnversorgung, stationäre Aufenthalte oder im ambulanten Bereich.

Wer darf in die PKV?

  • Studierende zu Beginn des Studiums. Nach dem Ende der Hochschulausbildung und je nachdem, welcher beruflicher Weg anschließend eingeschlagen wird, kann die private Kranken­ver­si­che­rung fortgeführt oder es muss in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) gewechselt werden.
  • Beamte haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, ob freiwillig gesetzlich (GKV) oder privat versichert (PKV). Durch die Beihilfe liefert die PKV in der Regel das bessere Preis-Leistungs-Paket.
  • Selbstständige, Freiberufler haben ebenfalls die Wahl zwischen (freiwillig) GKV und PKV. Allerdings berechnet sich der Monatsbeitrag bei freiwillig gesetzlich Versicherten prozentual aus dem gesamten Einkommen (bis zum BBG-Höchstbeitrag). Der PKV-Beitrag ist dagegen unabhängig vom Einkommen, Kinder und nicht-mitverdienende Ehepartner müssen dann aber separat PKV-versichert werden.
  • Angestellte die monatlich mindestens 5.775 Euro brutto verdienen (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024)



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